Was ist Arbeitsrecht?


Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen, Zeugnisbewertungen, Lohnklagen, u.a.

Unter Arbeitsrecht versteht man das Recht, welches durch Bestimmungen und Gesetze das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern regelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Arbeitsrecht fest verankert und es umfasst alle relevanten Regeln von der Einstellung eines Mitarbeiters bis hin zu seiner Entlassung. Zwar kann ein Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert, frei gestaltet sein, er unterwirft sich aber unter anderem gesetzlichen Gegebenheiten, Tarifregelungen und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die allesamt eingehalten werden müssen.

 

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr undurchsichtig und komplex. Besonders für Unternehmer ist es mit einem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden, das Arbeitsrecht korrekt anzuwenden und sich mit rechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht sehr geschützt, jedoch ist es auch für sie schwer, einzelne Punkte und spitzfindigkeiten zu verstehen.

 

Aufgeteilt ist das Arbeitsrecht in zwei Unterkategorien:

 

  1. Individuelles Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert.
  2. Kollektives Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert, dies bedeutet Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Koalitionen) oder einzelnen Arbeitgebern bzw. Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, hierbei besonders das Thema Gesamtvereinbarungen (z.B. Tarifvertrag).

 

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Axel F. Schierholz
Rechtsanwalt zugleich

Fachanwalt für Strafrecht

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