Verkehrsverstöße, polizeiliche Anhörung, Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeits-Verfahren, Akteneinsicht, u.a.
Das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird als "Bußgeldverfahren" bezeichnet und im deutschen Recht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
Die Vorschriften allgemeiner Gesetze wie der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes gelten bis auf wenige Ausnahmen auch für das Bußgeldverfahren.
Die aus einem Bußgeldverfahren hervorgehenden Sanktionen können neben einem Bußgeld zwischen fünf und mehreren Millionen Euro auch noch weitere Sanktionen beinhalten. Aus dem Straßenverkehrsrecht ist das Fahrverbot oder der Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eine der bekanntesten zusätzlichen Sanktionen.
Ein Bußgeldverfahren kann man ganz grob in drei Abschnitte aufteilen:
Die Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze werden mit dem Bußgeldverfahren von Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten (Abteilungen für Bußgeldverfahren), Landgerichten (Kammern für Bußgeldverfahren), Oberlandesgerichten sowie vom Bundesgerichtshof (Senate für Bußgeldverfahren) verfolgt. Ein Bußgeldverfahren gegen Kinder ist nicht möglich.
In folgenden Gesetzen, Ordnungen oder Wesen sind Bußgeldverfahren möglich: Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Jugendschutzgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.
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Axel F. Schierholz
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